Allgemeine Geschäftsbedingungen SEPMO
Sofern nicht anders vereinbart, unterliegt das Verkaufsangebot der Firma SEPMO, den folgenden Klauseln und Bedingungen, die einen integralen Bestandteil des Angebots bilden. Der Kunde bestätigt, dass er sie zur Kenntnis genommen hat und erklärt sich mit ihnen einverstanden, bevor er das Angebot annimmt. Alle anderen Klauseln, die in den vor dem Angebot ausgetauschten Dokumenten enthalten sind, gelten als nichtig und ungeschrieben. Darüber hinaus sind alle gegenteiligen Bedingungen des Käufers, insbesondere in seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, für SEPMO nicht einklagbar, es sei denn, sie werden ausdrücklich akzeptiert, unabhängig davon, wann sie SEPMO zur Kenntnis gebracht wurden.
Die Tatsache, dass SEPMO sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, kann nicht als Verzicht auf eine spätere Geltendmachung ausgelegt werden
Definitionen
Für die Auslegung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die im Folgenden angegebenen Bedeutungen:
Klient: benennt den Empfänger des Angebots
Vertrag : bezeichnet die Gesamtheit der Vertragsdokumente, die das Verhältnis von Rechten und Pflichten zwischen den Parteien regeln werden
Angebot : bezeichnet das Bestellformular
Parteien : bezeichnen den Kunden und SEPMO
Online-Verkauf
Die Gesellschaft SEPMO verwaltet und betreibt einen Bereich für den elektronischen Handel innerhalb ihrer Website www.sepmo.com.
Jede Bestellung auf dieser Online-Verkaufsseite setzt voraus, dass der Erwerber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Der Käufer erklärt, dass er vollständig darüber informiert ist, dass sein Einverständnis mit dem Inhalt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine handschriftliche Unterschrift erfordert, sondern dass die Bestätigung der Bestellung durch einen Doppelklick sein Einverständnis mit sich bringt und als ausdrückliche Annahme gilt. Der Erwerber hat die Möglichkeit, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszudrucken, indem er die verschiedenen Funktionen seines Computers nutzt.
Der/die Käufer/in erklärt, dass er/sie voll geschäftsfähig ist, um sich voll und ganz an diese Bedingungen zu binden.
IDENTIFIZIERUNG DES UNTERNEHMENS
Firmenname : SEPMO
Rechtsstatus : Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital : 10.000.00 Euro
Hauptsitz : 1 Rue des Echarneaux 42400 SAINT CHAMOND
Siret : 78994304000012
APE-Code : 4669B
Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer : FR 16 789 943 040
E-Mail: contact@sepmo.fr
Standort : www.sepmo.com
1- Vertragsparteien - Bestellungsaufnahme - Zustandekommen des Vertrages
Die einzigen Parteien des Vertrags sind SEPMO und der namentlich genannte Kunde. Sofern nicht anders vereinbart, ist jedes verbindliche Preisangebot für einen Zeitraum von dreißig Tagen ab dem Datum seiner Erstellung gültig.
Das so gemachte Angebot gilt in keinem Fall als Reservierung der Ware ;
Der Handelsvertrag ist erst dann endgültig, wenn der Kunde das von SEPMO unterzeichnete Angebot abgeschickt hat und SEPMO dem Kunden eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung zugesandt hat. Erfolgt keine Empfangsbestätigung, so gilt die Bestellung als nicht erfolgt.
Die Rücksendung des vom Kunden unterschriebenen Angebots gilt als endgültige Annahme der im Angebot definierten Bedingungen durch den Kunden und als vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wenn die SEPMO-Gesellschaft ernsthafte oder besondere Gründe hat, Zahlungsschwierigkeiten seitens des Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung oder nach dieser zu befürchten, oder wenn der Kunde nicht die gleichen Garantien bietet wie zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung, insbesondere im Falle einer Änderung seiner Rechtslage, wie die Eröffnung eines Kollektivverfahrens oder einer Satzungsänderung, kann die SEPMO-Gesellschaft die Annahme der Bestellung oder die weitere Ausführung der Bestellung von einer Barzahlung oder der Bereitstellung von Garantien seitens des Kunden zugunsten der SEPMO-Gesellschaft abhängig machen. Die SEPMO-Gesellschaft hat auch das Recht, vor der Annahme des Auftrags sowie während seiner Ausführung vom Kunden die Übermittlung seiner Buchhaltungsunterlagen zu verlangen, insbesondere die Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen und Anhänge, selbst wenn diese nur vorläufig sind.
Sollte ein Kunde eine Bestellung aufgeben, ohne die Zahlung der vorherigen Bestellung(en) vorgenommen zu haben, kann die Gesellschaft SEPMO die Ausführung dieser Bestellung bis zur vollständigen Zahlung der noch ausstehenden Rechnungen aussetzen, ohne dass der Kunde aus irgendeinem Grund Anspruch auf eine Entschädigung hat.
Eine Bestellung kann vom Kunden nicht storniert werden, es sei denn, die Firma SEPMO stimmt dem zu.
2- Lieferung
Die Geräte, aus denen die Lieferung besteht, werden ab Werk geliefert. Die Lieferungen verstehen sich "zzgl. Fracht". Ohne weitere Angaben des Kunden erfolgt der Versand gemäß dem Angebot mit deklariertem Wert.
Alle vom Kunden erhaltenen und angenommenen Waren gelten als konform und frei von offensichtlichen Mängeln, wenn innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt kein Vorbehalt durch den Kunden per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 24 Stunden (es gilt das Datum des Poststempels) bestätigt wird.
2.1- Lieferzeit
Die Lieferfristen sind unverbindlich und gelten ab dem Zeitpunkt der Bestellung durch SEPMO. Eine verspätete Lieferung kann weder zur Ablehnung der Lieferung noch zur Auflösung des Vertrags führen.
Eine verspätete Lieferung kann weder die Ablehnung der Lieferung, noch die Auflösung des Vertrags, noch die Stornierung der Bestellung, noch die Zahlung einer Entschädigung oder Strafe seitens der Gesellschaft SEPMO nach sich ziehen, noch unsere Haftung in irgendeiner Weise auslösen
2.2- Rückgabe konformer, nicht verwendeter Waren
Jede Rücksendung von Waren, die den Bestimmungen des Vertrages entsprechen und/oder spezifisch sind, sich aber als nicht notwendig für den Käufer erweisen, muss vorher schriftlich von SEPMO genehmigt werden. Die Zustimmung von SEPMO ist Gegenstand eines Schreibens, das dem Kunden innerhalb von 15 Tagen nach der Anfrage per Einschreiben zugestellt wird. Im Falle der Zustimmung wird die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden an SEPMO zurückgesandt. SEPMO behält sich das Recht vor, die Rückgabe im Falle einer Beschädigung oder Nutzung zu verweigern.
Die Rücknahme der von SEPMO akzeptierten Ware erfolgt auf der Grundlage des Verkaufspreises ohne Mehrwertsteuer abzüglich 10 % ( zehn Prozent) Verwaltungskosten, durch Ausstellung einer Gutschrift und/oder durch Rückerstattung, nach Wahl der Gesellschaft SEPMO.
2.3- Nichtkonformität der Ware
Im Falle einer Nichtkonformität bei der Nutzung ist SEPMO innerhalb von 4 Tagen nach der Feststellung per Einschreiben mit Rückschein eine Anzeige zu machen, um berücksichtigt zu werden. Sobald die Nichtkonformität bestritten wird, darf die Ware nicht mehr verwendet werden
2.4- Überprüfung, ob das Teil den geltenden Normen entspricht und ob es für den Verwendungszweck des Teils oder der Maschine geeignet ist
Der Kunde verpflichtet sich, die Konformität des Teils und der eventuell mit diesem Teil vorgenommenen Montage mit den im Land der Verwendung geltenden Regeln und Normen zu prüfen und zu gewährleisten und auf seine Kosten alle notwendigen Anpassungen vornehmen zu lassen.
Er verpflichtet sich außerdem, die Konformität des Raumes mit seiner Bestimmung zu überprüfen und wird sich persönlich um alle Nachbesserungen kümmern.
Der Kunde erkennt an, dass die Eigenschaften des Teils oder der Maschine auf Französisch sind und keinen vertraglichen Wert haben. Der Kunde kümmert sich persönlich um alle Übersetzungen in Fremdsprachen.
3- Tarife
Verkäufe und Leistungen werden zu den am Tag des Auftragseingangs gültigen Tarifen erbracht. Die Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Preise verstehen sich netto, ohne Steuern, ab Werk, einschließlich Verpackung, in Euro.
4- Zahlungsbedingung
Rechnungen werden in einem Exemplar ausgestellt, auf Wunsch des Kunden in doppelter Ausführung.
Sofern nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, sind die Verkäufe von Materialien zu 100% vor dem Versand per Banküberweisung zu bezahlen.
Wenn zwischen den Parteien eine Zahlungsfrist vereinbart wurde, werden bei verspäteter Zahlung auf die geschuldeten Hauptbeträge Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes erhoben und der Kunde schuldet eine pauschale Einzugsentschädigung in Höhe von 40 €, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist.
Die Gesellschaft SEPMO kann darüber hinaus die Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung verlangen, die dazu bestimmt ist, alle Kosten zu decken, die ihr bei der Eintreibung ihrer Forderung entstanden sind, und die durch entsprechende Belege nachzuweisen sind.
Bei Vorauszahlung werden keine Skonti oder Rabatte gewährt, es sei denn, es gelten besondere Bedingungen
Darüber hinaus wird eine geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet.
5- Übertragung der Risiken
Die Haftung von SEPMO, ist strikt auf die im Vertrag festgelegten Verpflichtungen beschränkt
Die Risiken gehen auf den Kunden über, sobald die Bestellung in unseren Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wird, unabhängig davon, ob die Bestellung direkt von ihm übernommen oder einem Spediteur anvertraut wird; der Kunde trägt alle finanziellen Folgen.
Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Produkte nach ihrer Bereitstellung durch die Gesellschaft SEPMO zu gewährleisten.
In keinem Fall kann die Gesellschaft SEPMO für die Bedingungen der Positionierung, Verkeilung, Verstauung der Produkte und allgemein für die Verletzung der Vorschriften in Bezug auf den Transport, die Lagerung und die Sicherheit der Produkte verantwortlich gemacht werden. Der Käufer muss im Falle von Verspätung, Verlust, Beschädigung, Veränderung der Produkte und im Allgemeinen im Falle eines schädigenden Ereignisses seinen Rückgriff auf den Spediteur ausüben. Die Gesellschaft SEPMO kann in keinem Fall haftbar gemacht werden. Der Kunde muss alle notwendigen Vorbehalte gegenüber dem Spediteur geltend machen.
Transport, Versicherung und Zoll gehen zu Lasten und auf Kosten des Käufers, der das Risiko trägt, das mit dem Transport der Waren bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort verbunden ist.
In jedem Fall ist die Haftung von SEPMO auf den Betrag der beanstandeten Lieferung oder Leistung, die zum Schaden geführt hat, beschränkt und deckt keine möglichen indirekten und/oder immateriellen Schäden.
In jedem Fall darf die Gesamtheit der finanziellen Folgen, die sich aus der Haftung von SEPMO im Rahmen ihrer verschiedenen Verpflichtungen ergeben, die Vertragssumme nicht übersteigen.
6- Eigentumsübertragung und Eigentumsvorbehalt
Der Verkauf ist erst nach Zahlung des gesamten Preises und aller Nebenkosten abgeschlossen. Schecks, Schuldscheine und Wechsel gelten erst ab dem Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Einlösung als Zahlungsmittel.
SEPMO behält das vollständige Eigentum an den Gütern, die Gegenstand der Bestellung sind, bis zur tatsächlichen Zahlung des gesamten Preises in Haupt- und Nebenkosten. Die Nichtzahlung einer beliebigen Rate kann den Wiederverkauf dieser Waren zur Folge haben. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung übernimmt der Käufer jedoch die Verantwortung für Schäden, die diese Waren erleiden oder verursachen können. Der Käufer muss ab dem Zeitpunkt der Lieferung eine Versicherung abschließen, die die Risiken abdeckt, denen die Waren ausgesetzt sind oder die sie verursachen können.
Jede Anzahlung an die Gesellschaft SEPMO bleibt als pauschale Entschädigung erhalten, unbeschadet aller Klagen, die sie aus diesem Grund gegen den Käufer erheben kann.
Ein Anspruch auf Rückforderung kann auch gegen den Unterkäufer des Kunden geltend gemacht werden, wenn dieser nicht bezahlt. Das Rückforderungsrecht der Gesellschaft SEPMO bezieht sich sowohl auf die Teile als auch auf ihren Preis, wenn sie bereits weiterverkauft, verarbeitet, eingebaut oder verbraucht wurden
7- Widerrufsrecht
Der Käufer, der kein Gewerbetreibender ist, verfügt gemäß den Bestimmungen des Artikels L 121-20 des französischen Verbraucherschutzgesetzes über eine Widerrufsfrist von 7 Werktagen ab Lieferung der Produkte, um diese an den Verkäufer zwecks Umtausch oder Rückerstattung zurückzusenden, vorausgesetzt, die Produkte werden in ihrer Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand innerhalb von zwei (2) Tagen nach der Lieferung zurückgesendet. Beschädigte, verschmutzte oder unvollständige Artikel werden nicht zurückgenommen.
Die Kosten für die Rücksendung gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Der Rücksendung der Produkte müssen ein Rücksendeschein, der auf der Website verfügbar ist, und die Rechnung beigefügt werden. Der Umtausch (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) oder die Rückerstattung erfolgt nach Wahl der Gesellschaft SEPMO innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Eingang der vom Käufer zurückgesandten Artikel beim Verkäufer.
8- Verantwortung
Die Haftung von SEPMO, ist strikt auf die im Vertrag festgelegten wesentlichen Verpflichtungen beschränkt. In jedem Fall ist die Haftung von SEPMO, auf den Betrag der beanstandeten Lieferung oder Leistung, die zu dem Schaden geführt hat, beschränkt und deckt keine möglichen indirekten und/oder immateriellen Schäden ab.
Wenn der Käufer ein Gewerbetreibender ist, der eine Tätigkeit ausübt, die ihm Fachkenntnisse vermittelt, die mit denen der Gesellschaft SEPMO vergleichbar sind, kann er sich nicht auf das Vorhandensein eines versteckten Mangels berufen.
Die Firma SEPMO kann in keiner Weise für direkte oder indirekte, materielle oder immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, deren Ursache :
- ein Fehler in der Münze
und/oder
- einen Mangel, der ganz oder teilweise auf den normalen Verschleiß des Teils, auf Beschädigungen oder Unfälle zurückzuführen ist, die dem Käufer, seinem Personal oder einem Dritten zuzuschreiben sind
- eine anormale, atypische oder nicht dem Zweck des Teils, den Regeln der Kunst oder den Empfehlungen oder Anleitungen des Herstellers entsprechende Nutzung
- im Zusammenhang mit einer Änderung oder Anpassung des Teils durch den Käufer, den Endkunden oder eine dritte Partei.
- verwendung des Teils durch den Käufer, seine Mitarbeiter oder Dritte für einen anderen als den vom Hersteller empfohlenen Zweck
- das Einbauen des Teils in eine ungeeignete Maschine oder ein ungeeignetes Werkzeug
- eine schlechte Programmierung.
Ebenso verzichtet der Käufer auf jeglichen Rückgriff auf die Gesellschaft SEPMO für Schäden, die seinem Personal, seinen Gütern, Waren und allen Personen durch den Einbau des Teils in ein Werkzeug oder eine Maschine entstehen könnten
In jedem Fall darf die Gesamtheit der finanziellen Folgen, die sich aus der Haftung von SEPMO aufgrund verschiedener wesentlicher Verpflichtungen ergeben, die Vertragssumme nicht übersteigen.
9- Versicherungen
Der Käufer muss gegenüber seinen Versicherern erklären, dass er sowohl für seine Rechnung als auch für die des Lieferanten, der Eigentümer der Ware ist, handelt. Der Käufer verzichtet gegenüber dem Lieferanten auf alle Regressansprüche und/oder Garantieansprüche.
Der Käufer verpflichtet sich, von den Versicherern einen identischen Regressverzicht zu erhalten, der zwingend in die Versicherungsverträge aufgenommen werden muss. Eine Kopie der Versicherungsverträge wird dem Lieferanten zugesandt.
Der Käufer ist verpflichtet, den Lieferanten über jeden Schaden, der die Ware erreicht, innerhalb von 24 Stunden per Einschreiben mit Rückschein zu benachrichtigen.
Die Versicherungsgesellschaft sollte sich verpflichten, im Falle eines Total- oder Teilschadens die Zahlung an den Lieferanten zu leisten. Der Versicherungsvertrag sollte vorsehen, dass die Versicherungsgesellschaft verpflichtet ist, den Lieferanten über das Eintreten jedes Ereignisses zu informieren, das zur Beendigung des Versicherungsschutzes führen könnte (z. B. Nichtzahlung der Prämien, Aussetzung oder Kündigung des Vertrags aus irgendeinem Grund...)
10- Weiterverkauf der Ware
In keinem Fall darf der Käufer die Ware vor der vollständigen Bezahlung des Preises weiterverkaufen, sie aus irgendeinem Grund an einen Dritten weitergeben oder einem Dritten irgendein damit verbundenes Recht einräumen.
11- Garantie
Für die von der Firma SEPMO verkauften Waren gibt es keine Garantien.
12- Gesetze und Vorschriften
Die Vertragsbedingungen, wie z. B. Preise und Fristen, werden im Rahmen der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung geltenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Sollten diese geändert werden und sich die wirtschaftlichen Bedingungen des Angebots oder des künftigen Vertrags ändern, werden beide Parteien zusammenkommen, um die Bedingungen in gutem Glauben an die neue Situation anzupassen
13- Entlastungsklausel
Alle Umstände, die außerhalb des Einflusses von SEPMO liegen, nach Abschluss des Vertrags eintreten und die Erfüllung der normalen Bedingungen verhindern, gelten als Befreiungsklauseln. Als vom Willen von SEPMO unabhängig im Sinne dieser Klausel gelten Umstände, die nicht auf ein Verschulden von SEPMO zurückzuführen sind.
Darüber hinaus kann SEPMO nicht für seine Verspätung oder sein Versagen bei der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag haftbar gemacht werden, wenn diese Verspätung oder dieses Versagen die direkte oder indirekte Auswirkung eines Falles höherer Gewalt ist, der in einem breiteren Sinne als die französische Rechtsprechung verstanden wird, wie z. B.:
-eintreten einer Naturkatastrophe
-erdbeben, Sturm, Überschwemmung etc
-bewaffnete Konflikte, Krieg, Anschläge
-arbeitskonflikt, Voll- oder Teilstreik beim Kunden oder Lieferanten
-arbeitskonflikt, Voll- oder Teilstreik bei Zulieferern, Subunternehmern, Transportunternehmen, Post, öffentlichen Diensten usw
-zwingende Anordnung der Behörden
-epidemie
-betriebsunfälle, Maschinenbruch, Explosionen
-mangelhaftigkeit des Anbieters
14- Informatik und Freiheiten
In Anwendung des Gesetzes 78-17 vom 6. Januar 1978 wird darauf hingewiesen, dass die namentlichen Daten, die vom Käufer angefordert werden, für die Bearbeitung seiner Bestellung und insbesondere für die Erstellung der Rechnungen notwendig sind. Die Verarbeitung der über die Website des Verkäufers übermittelten Informationen war Gegenstand einer Erklärung bei der CNIL.
Der Käufer hat gemäß den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften das Recht auf ständigen Zugang, Änderung, Berichtigung und Widerspruch in Bezug auf die ihn betreffenden Informationen.
15- Vertraulichkeit
Die Pläne und technischen Dokumente sowie der Inhalt der Internetseite und alle mündlichen oder schriftlichen Informationen, und zwar unabhängig vom Träger, die dem Kunden vor oder nach dem Vertragsabschluss übergeben werden, bleiben Eigentum von SEPMO und sind vertraulich. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SEPMO weder vom Kunden für andere Zwecke als die Erfüllung des Vertrags verwendet, noch kopiert, reproduziert, übertragen oder an Dritte weitergegeben werden
16- Vertragssprache und anwendbares Recht
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sich daraus ergebenden Kauf- und Verkaufstransaktionen dem französischen Recht unterliegen. Sie sind in französischer Sprache abgefasst. Sollten sie in eine oder mehrere Sprachen übersetzt werden, ist im Streitfall allein der französische Text maßgeblich.
17- Klausel über die Zuweisung von Kompetenzen
Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die zuständigen Gerichte von Saint Etienne ( Loire) zuständig, auch im Falle eines Garantieanspruchs oder einer Vielzahl von Beklagten.
18- Vorvertragliche Informationen- Verbraucher-Kunde
Der Kunde erkennt an, dass er vor Vertragsabschluss in klarer und verständlicher Weise über die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Informationen und Auskünfte gemäß Artikel L 121-19 des Verbraucherschutzgesetzes informiert wurde, insbesondere :
- die Hauptmerkmale der angebotenen Dienste in dem Umfang, der dem verwendeten Kommunikationsmedium und den betreffenden Diensten angemessen ist;
- die Identität des Gewerbetreibenden (Firmenname, geografische Adresse der Einrichtung und Telefonnummer);
- den Gesamtpreis der Dienstleistungen einschließlich aller Steuern oder, wenn der Preis aufgrund der Art der Dienstleistung vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung und gegebenenfalls alle zusätzlichen Kosten oder, wenn diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, den Hinweis, dass diese Kosten möglicherweise fällig werden;
- gegebenenfalls die Zahlungs- und Erfüllungsmodalitäten, das Datum, an dem der Auftragnehmer sich verpflichtet, die Dienstleistung zu erbringen, und die vorgesehenen Modalitäten für die Bearbeitung von Beschwerden;
- hinweis auf die gesetzliche Garantie für die Konformität von Dienstleistungen, das Vorhandensein eines Kundendienstes und ggf. kommerzieller Garantien sowie die damit verbundenen Bedingungen;
- ggf. die Laufzeit des Vertrags oder, falls es sich um einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Vertrag handelt, die Bedingungen für die Kündigung des Vertrags.